Mainz · Mainz-Bingen · Bad Kreuznach
Haushaltshilfe für Senioren, bezahlt von der Pflegekasse
Wir putzen, waschen und kaufen ein. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 131 € im Monat, ab Pflegegrad 2 oft deutlich mehr. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
- Feste Haushaltshilfe statt wechselnder Gesichter
- Anerkannt nach § 45a SGB XI, kein Papierkram für Sie
- Kostenlose Beratung, auch für Angehörige

Was zahlt die Pflegekasse?
So viel Haushaltshilfe ist im Monat drin
Tippen Sie den Pflegegrad an. Die Zahlen gelten für 2026.
Jeden Monat sicher – Entlastungsbetrag nach § 45b
131 €
≈ 2,5 Std. Haushaltshilfe
Bis zu, wenn alles genutzt wird – plus Verhinderungspflege und Umwandlung
744,32 €
≈ 16 Std. Haushaltshilfe
Gerechnet mit 41,45 € je Stunde Haushaltshilfe und 8,89 € je Besuch (Entgelte der ADD Rheinland-Pfalz seit 01.03.2026), Besuche zu je 2 Stunden. Was bei Ihnen genau greift, prüfen wir kostenlos.
Das übernehmen wir
Ihr Haushalt, zuverlässig erledigt
Wohnung putzen
Küche, Bad, Böden, Staub wischen
Wäsche
Waschen, aufhängen, bügeln, Betten beziehen
Einkaufen
Einkäufe, Apotheke, Besorgungen
Mahlzeiten
Gemeinsam kochen oder vorbereiten
Begleitung
Zum Arzt, zur Bank, zu Behörden
Regelmäßig
Jede Woche oder alle 14 Tage, zur festen Zeit
Wir sind kein Pflegedienst. Körperpflege und Medikamente übernimmt ein Pflegedienst, wir kümmern uns um Haushalt und Alltag.
So geht es los
In drei Schritten zu Ihrer Haushaltshilfe
- 1
Rückruf
Sie rufen an oder fordern einen Rückruf an. Wir beraten Sie kostenlos.
- 2
Kennenlernen
Wir besuchen Sie zu Hause und klären mit der Pflegekasse, was bezahlt wird.
- 3
Ihre feste Hilfe kommt
Dieselbe Person kommt regelmäßig. Die Abrechnung machen wir direkt mit der Kasse.

Google-Rezensionen
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
„Bin seit 5 Wochen Kunde von den Alltagsfreunden. Alle 2 Wochen kommt eine Haushaltshilfe. Bin bis jetzt sehr zufrieden.“
„Auch die Angestellten, die den Telefondienst übernehmen, sind sehr verständnisvoll, hören zu und versuchen alles möglich zu machen.“
- ★ 4,7 bei Google
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Sitz in Mainz
Hier sind wir für Sie da
Unser Einsatzgebiet
- Mainz
- Alle Stadtteile, von Gonsenheim bis Hechtsheim
- Landkreis Mainz-Bingen
- Ingelheim, Bingen, Budenheim, Nieder-Olm, Bodenheim, Nierstein, Oppenheim und Umgebung
- Landkreis Bad Kreuznach
- Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Langenlonsheim und Umgebung
Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie an, wir prüfen das gern.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Zahlt die Pflegekasse die Haushaltshilfe?
Ja. Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI). Weil wir nach § 45a SGB XI anerkannt sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Leistungen dazu, zum Beispiel die Verhinderungspflege.
Wir haben noch keinen Pflegegrad. Was nun?
Sie können unsere Haushaltshilfe privat buchen: 41,45 € je Stunde plus 8,89 € je Besuch. Wir erklären Ihnen auch gern, wie Sie einen Pflegegrad beantragen.
Müssen wir in Vorleistung gehen?
Nein. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bekommen keine Rechnung, solange das Budget reicht.
Kommt immer dieselbe Person?
Ja. Sie bekommen eine feste Haushaltshilfe, damit Sie sich nicht immer auf neue Gesichter einstellen müssen.
Kann ich für Angehörige anfragen?
Ja, viele Anfragen kommen von Kindern und Enkeln. Wir sprechen alles mit Ihnen ab und lernen Ihre Angehörigen bei einem Besuch kennen.
Übernehmen Sie auch Pflege?
Nein. Körperpflege, Medikamente und Behandlungspflege macht ein Pflegedienst. Wir helfen im Haushalt und im Alltag.
Fragen kostet nichts
Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Wir prüfen kostenlos, was Ihre Pflegekasse übernimmt.
