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Mainz · Mainz-Bingen · Bad Kreuznach

Haushaltshilfe für Senioren, bezahlt von der Pflegekasse

Wir putzen, waschen und kaufen ein. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 131 € im Monat, ab Pflegegrad 2 oft deutlich mehr. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.

  • Feste Haushaltshilfe statt wechselnder Gesichter
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI, kein Papierkram für Sie
  • Kostenlose Beratung, auch für Angehörige
4,7 von 5 · 11 Google-Rezensionen
Ein Alltagsfreund faltet Handtücher am Esstisch einer Kundin

Was zahlt die Pflegekasse?

So viel Haushaltshilfe ist im Monat drin

Tippen Sie den Pflegegrad an. Die Zahlen gelten für 2026.

Jeden Monat sicher – Entlastungsbetrag nach § 45b

131 €

≈ 2,5 Std. Haushaltshilfe

Bis zu, wenn alles genutzt wird – plus Verhinderungspflege und Umwandlung

744,32 €

≈ 16 Std. Haushaltshilfe

Gerechnet mit 41,45 € je Stunde Haushaltshilfe und 8,89 € je Besuch (Entgelte der ADD Rheinland-Pfalz seit 01.03.2026), Besuche zu je 2 Stunden. Was bei Ihnen genau greift, prüfen wir kostenlos.

Das übernehmen wir

Ihr Haushalt, zuverlässig erledigt

Wohnung putzen

Küche, Bad, Böden, Staub wischen

Wäsche

Waschen, aufhängen, bügeln, Betten beziehen

Einkaufen

Einkäufe, Apotheke, Besorgungen

Mahlzeiten

Gemeinsam kochen oder vorbereiten

Begleitung

Zum Arzt, zur Bank, zu Behörden

Regelmäßig

Jede Woche oder alle 14 Tage, zur festen Zeit

Wir sind kein Pflegedienst. Körperpflege und Medikamente übernimmt ein Pflegedienst, wir kümmern uns um Haushalt und Alltag.

So geht es los

In drei Schritten zu Ihrer Haushaltshilfe

  1. 1

    Rückruf

    Sie rufen an oder fordern einen Rückruf an. Wir beraten Sie kostenlos.

  2. 2

    Kennenlernen

    Wir besuchen Sie zu Hause und klären mit der Pflegekasse, was bezahlt wird.

  3. 3

    Ihre feste Hilfe kommt

    Dieselbe Person kommt regelmäßig. Die Abrechnung machen wir direkt mit der Kasse.

Eine Alltagsfreundin und eine Seniorin trinken Kaffee am Küchentisch

Google-Rezensionen

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

„Bin seit 5 Wochen Kunde von den Alltagsfreunden. Alle 2 Wochen kommt eine Haushaltshilfe. Bin bis jetzt sehr zufrieden.“

— Kurt Leutner

„Auch die Angestellten, die den Telefondienst übernehmen, sind sehr verständnisvoll, hören zu und versuchen alles möglich zu machen.“

— Marga Wolf
  • ★ 4,7 bei Google
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Sitz in Mainz

Hier sind wir für Sie da

Unser Einsatzgebiet

Mainz
Alle Stadtteile, von Gonsenheim bis Hechtsheim
Landkreis Mainz-Bingen
Ingelheim, Bingen, Budenheim, Nieder-Olm, Bodenheim, Nierstein, Oppenheim und Umgebung
Landkreis Bad Kreuznach
Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Langenlonsheim und Umgebung

Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie an, wir prüfen das gern.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Zahlt die Pflegekasse die Haushaltshilfe?

Ja. Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI). Weil wir nach § 45a SGB XI anerkannt sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Leistungen dazu, zum Beispiel die Verhinderungspflege.

Wir haben noch keinen Pflegegrad. Was nun?

Sie können unsere Haushaltshilfe privat buchen: 41,45 € je Stunde plus 8,89 € je Besuch. Wir erklären Ihnen auch gern, wie Sie einen Pflegegrad beantragen.

Müssen wir in Vorleistung gehen?

Nein. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bekommen keine Rechnung, solange das Budget reicht.

Kommt immer dieselbe Person?

Ja. Sie bekommen eine feste Haushaltshilfe, damit Sie sich nicht immer auf neue Gesichter einstellen müssen.

Kann ich für Angehörige anfragen?

Ja, viele Anfragen kommen von Kindern und Enkeln. Wir sprechen alles mit Ihnen ab und lernen Ihre Angehörigen bei einem Besuch kennen.

Übernehmen Sie auch Pflege?

Nein. Körperpflege, Medikamente und Behandlungspflege macht ein Pflegedienst. Wir helfen im Haushalt und im Alltag.

Fragen kostet nichts

Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Wir prüfen kostenlos, was Ihre Pflegekasse übernimmt.