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Unsere Leistungen

Vom Putzen über die Begleitung beim Spaziergang bis zur Verhinderungspflege — wir gestalten Ihre Unterstützung individuell, herzlich und verlässlich.

Unterstützung beim Wäschefalten zuhause

Haushaltshilfe

Putzen, Wäsche, Einkauf — wir halten Ihren Alltag zuhause am Laufen.

Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Bügeln, Einkaufen, Behördengänge und Begleitung zu Terminen. Auf Wunsch regelmäßig oder einmalig.

Mehr zur Haushaltshilfe
Gemeinsamer Spaziergang im Volkspark

Betreuung & Begleitung

Gesellschaft, Spaziergänge, gemeinsame Mahlzeiten — Zeit, die guttut.

Stundenweise Betreuung, gemeinsame Aktivitäten, Vorlesen, Spiele, Spaziergänge und Begleitung zu Veranstaltungen. Für Menschen mit und ohne Pflegegrad.

Einfühlsame Unterstützung und menschliche Nähe

Entlastung der Angehörigen

Damit Sie als Angehörige durchatmen und Kraft tanken können.

Wir übernehmen Betreuungsstunden, damit pflegende Angehörige Pause machen können. Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € monatlich) möglich.

Kartenspiel am Tisch mit einer Seniorin

Verhinderungspflege

Bis zu 3.539 € im Jahr — wir kümmern uns, wenn Sie verhindert sind.

Stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Seit 2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) als gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € pro Jahr (Pflegegrad 2–5) zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Wir helfen Ihnen mit Anträgen und Abrechnung.

Leistungen der Pflegeversicherung

Diese gesetzlichen Ansprüche stehen Ihnen je nach Pflegegrad zur Verfügung. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen in Ihrer Situation infrage kommen.

Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag§ 45b · pro Monat
131 €/Monat

Pflegegrad 2

Pflegegeld§ 37 · pro Monat
347 €
Pflegesachleistung§ 36 · pro Monat
796 €
Max. 40 % Umwandlung§ 45a Abs. 4
318,40 €/Monat
Entlastungsbetrag§ 45b · pro Monat
131 €/Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag§ 42a · Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
3.539 €/Jahr

Pflegegrad 3

Pflegegeld§ 37 · pro Monat
599 €
Pflegesachleistung§ 36 · pro Monat
1.497 €
Max. 40 % Umwandlung§ 45a Abs. 4
598,80 €/Monat
Entlastungsbetrag§ 45b · pro Monat
131 €/Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag§ 42a · Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
3.539 €/Jahr

Pflegegrad 4

Pflegegeld§ 37 · pro Monat
800 €
Pflegesachleistung§ 36 · pro Monat
1.859 €
Max. 40 % Umwandlung§ 45a Abs. 4
743,60 €/Monat
Entlastungsbetrag§ 45b · pro Monat
131 €/Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag§ 42a · Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
3.539 €/Jahr

Pflegegrad 5

Pflegegeld§ 37 · pro Monat
990 €
Pflegesachleistung§ 36 · pro Monat
2.299 €
Max. 40 % Umwandlung§ 45a Abs. 4
919,60 €/Monat
Entlastungsbetrag§ 45b · pro Monat
131 €/Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag§ 42a · Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
3.539 €/Jahr
Hinweis zur 40 %-Umwandlung (§ 45a Abs. 4 SGB XI):Es handelt sich nicht um eine zusätzliche vollständige Sachleistung, sondern um einen Teil des monatlichen Sachleistungsbudgets nach § 36 SGB XI. Umgewandelt werden können bis zu 40 % der im jeweiligen Monat nicht verbrauchten Pflegesachleistung. Die Nutzung kann anteiliges Pflegegeld reduzieren.

Begriffe kurz erklärt:

  • § 36 SGB XI – Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst.
  • § 37 SGB XI – Pflegegeld zur eigenständigen Organisation der Pflege.
  • § 45a SGB XI – anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (keine Pflegesachleistung).
  • § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  • § 39 / § 42 SGB XI – Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, seit 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI.

Angaben nach dem Stand 2026. Individuelle Ansprüche können abweichen – maßgeblich ist Ihr Bescheid der Pflegekasse.