Haushaltshilfe auf Verordnung
Ihre Krankenkasse kann die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen — wir helfen Ihnen mit dem Antrag.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V kann verordnet werden, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, nach einer Operation, während einer Schwangerschaft oder bei der Versorgung kleiner Kinder Ihren Haushalt nicht selbst weiterführen können.
Was wir für Sie übernehmen
- Reinigung und Wäschepflege
- Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten
- Versorgung von Kindern
- Begleitung zu Arztterminen
So gehen Sie vor
1
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Verordnung über Haushaltshilfe ausstellen.
2
Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein — wir unterstützen Sie dabei.
3
Wir starten mit der Hilfe, sobald die Genehmigung vorliegt.
Lassen Sie uns helfen
Wir klären gemeinsam Ihre Ansprüche und unterstützen Sie beim Antrag.
